Die Zimmer sind von der (verkehrsberuhigten und zufahrt- beschränkten) Straße abgewandt zum Garten hin im 1. Stock des schönen Gebäudes gelegen. Deshalb sind sie für Gehbehinderte leider nicht geeignet.
Neuerdings haben wir, von Jochen Schönleber betrieben, eine zweite Wohnung im Hochparterre mit ähnlichem Zimmerschnitt. Noch sind nicht alle Zimmer fertig und es gibt keine Küche, aber die Zimmerpreise sind etwas günstiger. Die Küche oben kann mitbenutzt werden. Wasserkocher stehen zur Verfügung.Leider gibt es noch keine Fotos.
Der Garten zum Schloss hinauf kann ebenfalls auf Wunsch und eigenes Risiko im Sommer mitgenutzt werden. Etagendusche und WC, voll ausgestattete Küche, die u.a. fürs Frühstück genutzt werden kann. Tee und Kaffee sind frei. Internet-Zugang mit starkem WLAN ist im Haus vorhanden, wird aber grundsätzlich nachts und nach Absprache unterbrochen. Allergiker geeignete Ausstattung auf Wunsch. Unsere Wohnung ist strikte Nichtraucherzone.
Sie können auch die ganze Wohnung als Ferien-Appartement buchen. (Mindestbelegung 4 Tage).
Ein Autostellplatz vor dem Haus kann dazu gemietet werden. Kostet 3 Euro am Tag (öffentlicher Parkplatz 4 Euro). Parkmöglichkeiten werden genannt.
Wir sprechen Englisch, Italienisch, ggf. Französisch und Bahasa Indonesia und freuen uns auch über ausländische Gäste.
Privatzimmervermietung. Preise pro Nacht rein netto (Tee und Kaffee frei). Fürs Frühstück können Sie in der Nähe einkaufen und die ganze Küche dafür nutzen.
Seit dem 1.10.2011 gelten neue Preise:
Doppelzimmer
45 Euro (jede weitere Person 10 Euro, Kind 5 Euro)
Einzelzimmer
30 Euro (groß) 25 Euro (klein)
Apartment (ab 4 Nächten)
98 Euro Grundpreis (4 Personen) jede weitere Person 10 Euro
Kurzzeitzuschlag
Für die ersten drei Nächte je 3 Euro pro Nacht und Zimmer
Ermäßigung
Je nach Saison Ermäßigung bei Aufenthalten ab 14 Tagen
Check in Check out
Checkin ab ca. 14 Uhr (Gepäck in der Regel früher).
Checkout am Abreisetag 10 Uhr bzw. nach Vereinbarung.
Wir sind Mitglied im Bürger- und Verkehrsverein Tübingen. Auch ohne explizite Mitwirkung des BVV finden die Bestimmungen des dort aufgeführten Beherbergungsvertrags für jede Buchung buchstäblich oder sinngemäß Anwendung. Gerichtsstand ist Tübingen.